Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten seit 01.06.2025

Zum 1. Juni 2025 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz.

Im Video erläutern wir die Anpassung des Mutterschutzgesetzes und zeigen Ihnen die Umsetzung in Lexware lohn+gehalt.

Gesetz