Gutschriften nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)

8,93  Brutto (7,50  Netto)

Begriff, Voraussetzungen, § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG und Einordnung in die E-Rechnung

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Beschreibung

Inhalt:

1 Ausgangspunkt: Was meint das Umsatzsteuerrecht mit „Gutschrift“?

2 Gesetzliche Grundlagen im Überblick

3 Begriff und Funktionsweise der Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG, Abschnitt 14.3 UStAE)

3.1 Was ist eine Gutschrift?

3.2 Vereinbarung des Gutschriftsverfahrens

4 Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Gutschrift

4.1 Vorherige Vereinbarung

4.2 Ordnungsgemäße Inhaltsangaben

4.3 Übermittlung und Zugang beim Leistenden

4.4 Kein Widerspruch des leistenden Unternehmers

5 § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG – die Pflichtangabe „Gutschrift“

5.1 Gesetzlicher Inhalt

5.2 Zweck der Vorschrift

5.3 Praktische Umsetzung

6 Weitere Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG bei Gutschriften

6.1 Name und Anschrift (Nr. 1)

6.2 Steuernummer oder USt-IdNr. (Nr. 2)

6.3 Ausstellungsdatum (Nr. 3)

6.4 Fortlaufende Rechnungsnummer (Nr. 4)

6.5 Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuer, Steuerbefreiung (Nr. 5–8)

6.6 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht (Nr. 9), falls einschlägig

6.7 Angabe „Gutschrift“ (Nr. 10)

7 Abgrenzung: „Echte“ Gutschrift vs. kaufmännische Gutschrift / Rechnungskorrektur

8 Gutschrift und E-Rechnung ab 2025

8.1 Neue Definition der elektronischen Rechnung

8.2 Pflichten zur E-Rechnung im B2B-Bereich

9 Gutschriften in XRechnung und ZUGFeRD

9.1 Rollen in der E-Rechnung (Seller vs. Buyer)

9.2 Invoice Type Code (BT-3) für Gutschriften

9.3 Abbildung der Pflichtangabe „Gutschrift“ in EN 16931

9.4 Typische Fehler und Risiken in der Praxis

9.5 Checkliste: Gutschrift nach § 14 UStG (Selbstfakturierung)

9.6 Kurzfazit

10 Gutschrift in der E-Rechnung (Selbstfakturierung)

11 Quellen und weiterführende Fundstellen

Weitere Kurse und Fachliteratur, die Ihnen bei der praktischen Umsetzung helfen.