Jedes Unternehmen ist vor Abgabe des elektronischen Lohnnachweises verpflichtet, seine für die Lohnnachweismeldung erforderlichen UV-Stammdaten abzurufen und im Datenbestand ordnungsgemäß zu verwenden.
So kann eine fristgerechte Abgabe der Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen erfolgen. Derzeit können Sie den Monatswechsel in Juli, August und September wie bisher mit der Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ durchführen. Mit dem Monatswechsel von September in den Oktober ist dies nicht mehr möglich.
Wenn Sie also beim Monatswechsel die Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ erhalten, ist eine Korrektur des Datenbestandes erforderlich.
Bitte prüfen Sie vorab ob:
- die Anfrage an die Berufsgenossenschaft erfolgreich versendet ist
- in der Antwortzentrale für Ihre Anfrage in der Spalte „Verarbeitungsprotokolle“ (BG-Stammdatendienst) ein Fehlerprotokoll vorliegt
- der Bericht „Abgleich GTS“ Abweichungen enthält
- im Lexware Scout Hinweise bezüglich der Berufsgenossenschaft / Gefahrtarifstelle vorliegen
Bitte korrigieren Sie Ihren Datenbestand rechtzeitig, damit Sie ohne Probleme in den Abrechnungsmonat Oktober wechseln können.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Support.