Ankündigung Lexware lohn+gehalt: Monatswechselsperre

Jedes Unternehmen ist vor Abgabe des elektronischen Lohnnachweises verpflichtet, seine für die Lohnnachweismeldung erforderlichen UV-Stammdaten abzurufen und im Datenbestand ordnungsgemäß zu verwenden.

So kann eine fristgerechte Abgabe der Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen erfolgen. Derzeit können Sie den Monatswechsel in Juli, August und September wie bisher mit der Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ durchführen. Mit dem Monatswechsel von September in den Oktober ist dies nicht mehr möglich.

Wenn Sie also beim Monatswechsel die Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ erhalten, ist eine Korrektur des Datenbestandes erforderlich.

Bitte prüfen Sie vorab ob:

  • die Anfrage an die Berufsgenossenschaft erfolgreich versendet ist
  • in der Antwortzentrale für Ihre Anfrage in der Spalte „Verarbeitungsprotokolle“ (BG-Stammdatendienst) ein Fehlerprotokoll vorliegt
  • der Bericht „Abgleich GTS“ Abweichungen enthält
  • im Lexware Scout Hinweise bezüglich der Berufsgenossenschaft / Gefahrtarifstelle vorliegen

Bitte korrigieren Sie Ihren Datenbestand rechtzeitig, damit Sie ohne Probleme in den Abrechnungsmonat Oktober wechseln können.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Support.

Korrekte Berechnung Kurzarbeitergeld (Kug) in Lexware