Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten seit 01.06.2025

Seit dem 01. Juni 2025 gilt mit der gesetzlichen Anpassung des Mutterschutzgesetzes ein neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten. Frauen haben jetzt nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetzt) ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutzfrist.


Der § 3 Abs.5 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sieht jetzt für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Schutzfristen (Beschäftigungsverbote) vor.

Die Schutzfristen bei Fehlgeburten

sind hinsichtlich der Dauer gestaffelt.
Hinweis: Der Tag der Fehlgeburt zählt bei der Berechnung nicht mit.

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche:   2 Wochen
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche:   6 Wochen
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche:   8 Wochen


Bei Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist ab dem 01.06.2025 besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschutzgeld durch den Arbeitgeber.

Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen besteht während dieser Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot. Nur wenn die Frau ausdrücklich erklärt, arbeiten zu wollen, darf Sie der Beschäftigung nachgehen.

Mutterschaftsleistungen und Erstattung durch U2-Verfahren

Arbeitgeber können sich entsprechende Kosten über die Umlage U“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AAG) erstatten lassen.

Der Zuschuss zum Mutterschutzgeld wird in Lexware lohn+gehalt berechnet. Im folgenden Video erläutern wir die Anpassung des Mutterschutzgesetzes und zeigen die Umsetzung in Lexware lohn+gehalt.



Lexware hat auf seiner Internetseite ebenfalls eine FAQ zu Eingaben und Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zur Verfügung gestellt.



Unterstützung bei Fragen oder Problemen bietet Ihnen das Team für die Beratung in Lohn- und Gehaltsfragen von Ziemer Consult. Rufen Sie gern an oder schreiben eine E-Mail.

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Quellen:

https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000035533/?tx_support_faqdetail%5Bcontroller%5D=Faq&cHash=80cb3a8cb8505f3d81575ae1dc07389f

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/59/VO.html

Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten seit Juni 2025 gesetzlich geregelt