Eine neue Empfängerprüfung bei Überweisungen durch Banken wird ab Anfang Oktober 2025 gültig. Die Überweisung wird nur durchgeführt, wenn IBAN und der Name des Kontoinhabers übereinstimmen. Welche Maßnahmen sollten Sie jetzt durchführen.
Ab dem 09.10.2025 führen Banken bei Überweisungen eine Empfängerprüfung (englisch Verification of Payee; kurz VoP) durch. Die Überweisung wird nur ausgeführt, wenn IBAN und Name des Kontoinhabers übereinstimmen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Kunden die korrekten Daten haben, damit deren Überweisungen ohne Verzögerung auf Ihrem Konto landen. Prüfen Sie weiterhin, ob Sie die richtigen Daten Ihrer Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeiter haben, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Was ist VoP?
Verification of Payee (kurz: VoP) ist die Umsetzung einer Vorgabe der Europäischen Union. Diese wird im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen ab dem 09. Oktober 2025 eingeführt wird.
Dann sind alle Banken des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) im Rahmen von VoP dazu verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung zwischen der IBAN des Kontoinhabers und dem angegebenen Empfängernamen durchzuführen.
Durch die Überprüfung soll die Sicherheit und das Vertrauen im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern. Weiterhin soll mit diesem Verfahren ein zusätzlicher Schutz gegen Finanzbetrug wie Pishing-Angriffe oder gefälschte Angaben in Rechnungen bieten.
Ab dem 5. Oktober 2025 wird die technische Infrastruktur zur Verfügung stehen und voraussichtlich werden die ersten Banken ab diesem Zeitpunkt die Prüfungen durchführen.
Was müssen Kunden von Lexware jetzt tun?
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- Überprüfen Sie in den Lieferantenstammdaten, dass Name des Zahlungsempfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt
- Pflege und Überprüfung der eigenen Bankverbindung(en)
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- Überprüfen der Daten aller Zahlungsempfänger (Mitarbeiter, SV-Träger, Versicherungen usw.) an die SEPA-Überweisungen getätigt werden
- Name des Zahlungsempfängers muss mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen
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- Überprüfung der Daten aller Zahlungsempfänger, da die SEPA-Überweisungen getätigt werden.
- Adressliste der Personenkonten: Menü Datei – Drucken – Kontenplan
Wichtig: Hinweis zu Sammelüberweisungen bei der Empfängerprüfung
Wenn eine Einzelüberweisung bei einer Sammelüberweisung einen „No Match“ aufweist, wird die gesamte Sammelüberweisung nicht ausgeführt.
Erst wenn der Fehler behoben ist und ein „Match“ erzielt wird, wird die Sammelüberweisung durchgeführt.
Quellen:
https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/vop
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000035908/?emos_sid=AZmaI2GRE5TjgPfDFvQvVEcu9pzsugCE