Neues elektronisches Meldeverfahren DaBPV seit 01. Juli 2025

Seit dem 01. Juli 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, am Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) teilzunehmen. Für die Berechnung der Pflegeversicherung wird die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Lexware lohn+gehalt stellt die Funktion mit dem Update Juli 2025 zur Verfügung.


Mit Lexware lohn+gehalt Bestandsanfrage sicher durchführen


Es besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung (§ 55a SGB XI) für bestehende und neue Mitarbeiter eine Bestandsanfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen.

Seit dem 01. Juli 2025 ist es möglich, nach der Installation des Lexware Updates Juli 2025 diese Bestandsanfrage mit Lexware lohn+gehalt durchzuführen. Bis zum 31.12.2025 muss für bestehende Beschäftigungsverhältnisse die Bestandsabfrage durch den Arbeitgeber erfolgen. Lexware empfiehlt, die Bestandsanfrage direkt nach dem Monatswechsel in den Juli durchzuführen. Arbeitgeber vermeiden damit zukünftige Vormonats-Korrekturen.

Die bisherigen Meldeverfahren (ELStAM-Anmeldung, SV-Anmeldung, ggf. Sofortmeldung) werden um die Bestandsanfrage erweitert.


Voraussetzungen für Bestandsanfrage in Mitarbeiterstammdaten


Erforderlich für die Bestandsanfrage sind folgende Angaben:

  • Steuer-Identifikationsnummer (Id-Nr.)
  • Genaues Geburtsdatum


    Sind diese Angaben in den Mitarbeiterstammdaten nicht hinterlegt, ist eine Bestandsanfrage nicht möglich. Die Meldeprüfliste enthält einen entsprechenden Hinweis.

    Hat der Arbeitgeber ist Anfrage gestartet, übermittelt das BZSt von dem ‚gültig ab‘-Datum (Abfrage-/Gültigkeitsdatum) die Elterneigenschaft, die Kinderanzahl sowie das ‚gültig bis‘ Datum. Für bestehende pflegeversicherungspflichtige Beschäftigungen erfolgen die Rückmeldungen erstmalig mit gültig ab Datum zum 01.07.2025.

    Bestandsanfragen sind darüber hinaus zum Beispiel beim Eintritt eines Mitarbeiters oder beim Wechsel des Versicherungsstatus (sv-frei zu sv-pflichtig und umgekehrt) erforderlich.

    Hinweise:

    • Nach dem Versand einer Bestandsanfrage kann eine erneute Anfrage frühestens am Folgetag versendet werden.
    • Möglich ist der Versand einer Anfrage frühestens, wenn der Abrechnungsmonat dem Eintrittsmonat entspricht.


    Ablauf in Lexware lohn+gehalt

    1. Für jeden pflegeversicherungspflichtigen Mitarbeitenden wird im Abrechnungsmonat Juli eine ‚Bestandsanfrage inkl. Abo-Anmeldung‘ zum Versand bereitgestellt. Alle Berichte sind einsehbar unter: Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Elterneigenschaft / Kinder DaBPV
    2. Anfrage zeitnah versenden und Rückmeldungen zeitnah abholen – Ideal passiert das vor der Erstellung der Beitragsnachweise, spätestens vor der finalen Abrechnung Juli.
    3. Bei Abholung werden Übereinstimmungen mit gespeicherten Daten automatisch auf die neues Mitarbeiterstammdaten Seite Elterneigenschaft / Kinder übernommen
    4. Gibt es Abweichungen in der Rückmeldung wird in der Antwortzentrale pro Mitarbeiter ein Eintrag zur manuellen Übernahme generiert. Die Übernahme ist im Folgemonat möglich.
    5. Nicht übernommene Rückmeldungen werden im Bericht unter Details zur Abweichung.
    6. Der Bericht „Archiv Rückmeldungen“ enthält alle Rückmeldungen.
    7. Für neu in der Pflegeversicherung versicherungspflichtige Mitarbeiter wird automatisch eine Abo-Anmeldung (Eintritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis) zum Versand bereitgestellt.
    8. Automatische Bereitstellung einer Abo-Abmeldung, wenn die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung (zum Beispiel bei Austritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis) endet.


    Eine detaillierte Anleitung mit Video stellt Lexware bereit. ==> hier ansehen



    Unterstützung bei Fragen oder Problemen bietet Ihnen das Team für die Beratung in Lohn- und Gehaltsfragen von Ziemer Consult. Rufen Sie gern an oder schreiben eine E-Mail.

    Telefon: 04432 – 988 928-0
    E-Mail:   mail@ziemer-consult.de


    Quellennachweis:

    https://www.lexware.de/updates/update-lohn-gehalt/?campaign=jek/lp/kachel/lfo-pro&cHash=4b526092371ccb34222004b28009bf6b

    https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000035775

    Gesetzanpassung Elektronisches Meldeverfahren DaBPV