Neuregelung der Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) neu geregelt. Jetzt sind im laufenden Jahr 2024 die korrekte Anzahl der Kinder einzutragen.

Bereits seit 2023 zahlen Kinderlose 0,6% Beitragspunkte zur Pflegeversicherung mehr als Eltern. Der Beitragssatz liegt bei Kinderlosen bei 4%, Eltern dagegen 3,4%.

Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25% Beitragspunkte. Sobald das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, entfällt der Abschlag.

Jetzt gilt es Folgendes zu beachten:

Sofern noch nicht erfolgt, lassen Sie sich dringend im laufenden Jahr 2024 die korrekte Anzahl der Kinder für den Zeitraum Juli 2023 bis zum aktuellen Datum von Ihren Arbeitnehmern bestätigen. Damit ist dann gewährleistet, dass Sie Gehälter und Löhne korrekt abrechnen.

Sonst können zusätzlich zu den Erstattungen der Abschläge eine Verzinsung der Erstattungsbeiträge mit 4% Zinsen pro Jahr anfallen. Im Abrechnungsjahr 2025 sind Korrekturen dann nur noch für 2024 und 2025 möglich. Ausgeschlossen sind dann Korrekturen der Pflegeversicherung für das Abrechnungsjahr 2023.

Prüfen Sie bitte, dass Sie alle Daten in Lexware lohn+gehalt richtig erfasst haben und korrigieren Sie fehlende Einträge.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg


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