Ankündigung Lexware lohn+gehalt: Monatswechselsperre

Jedes Unternehmen ist vor Abgabe des elektronischen Lohnnachweises verpflichtet, seine für die Lohnnachweismeldung erforderlichen UV-Stammdaten abzurufen und im Datenbestand ordnungsgemäß zu verwenden.

So kann eine fristgerechte Abgabe der Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen erfolgen. Derzeit können Sie den Monatswechsel in Juli, August und September wie bisher mit der Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ durchführen. Mit dem Monatswechsel von September in den Oktober ist dies nicht mehr möglich.

Wenn Sie also beim Monatswechsel die Meldung „UV-Meldeverfahren nicht vollständig“ erhalten, ist eine Korrektur des Datenbestandes erforderlich.

Bitte prüfen Sie vorab ob:

  • die Anfrage an die Berufsgenossenschaft erfolgreich versendet ist
  • in der Antwortzentrale für Ihre Anfrage in der Spalte „Verarbeitungsprotokolle“ (BG-Stammdatendienst) ein Fehlerprotokoll vorliegt
  • der Bericht „Abgleich GTS“ Abweichungen enthält
  • im Lexware Scout Hinweise bezüglich der Berufsgenossenschaft / Gefahrtarifstelle vorliegen

Bitte korrigieren Sie Ihren Datenbestand rechtzeitig, damit Sie ohne Probleme in den Abrechnungsmonat Oktober wechseln können.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren Support.


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